Es bleibt dabei: Weil er den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) in einer Uniform abgebildet hat, die einer SS-Uniform ähnelt, muss ein Graffiti-Künstler aus Nürnberg eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro zahlen.
Künstler: Wollte Traumatisierung verarbeiten
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Berufung des 39-jährigen Angeklagten zurück und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom März dieses Jahres. In der Verhandlung gab der Künstler an, mit dem Bild an einer Scheune eine Traumatisierung verarbeitet zu haben, die er und sein Bruder durch grundlose Polizeigewalt erfahren hätten. Mittlerweile würde auch das Landeskriminalamt in dem Fall gegen die von ihm beschuldigten Beamten ermitteln.
Berufung auf die Kunstfreiheit
Zu seinem Graffiti sagte er aus, dass es sich dabei nicht um eine SS-Uniform handele und auch bei dem Kopf, der zur Hälfte als Totenkopf dargestellt ist, handele es sich nicht um Söders Gesicht. Zudem berief er sich auf die per Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit.
Seiner Argumentation folgte das Gericht allerdings nicht, sondern es schloss sich im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Der Anklagevertreter sah sowohl die Beleidigung Söders als auch die Verwendung verbotener Nazi-Symbolik für gegeben.
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